1. Lieferung und Abholung der Mietgegenstände

Die Mietgegenstände werden nach vorheriger Absprache direkt an die vom Mieter angegebene Adresse geliefert. Ebenso erfolgt die Abholung der Geräte nach Beendigung der Mietdauer. Die genauen Liefer- und Abholzeiten werden im Vorfeld individuell vereinbart. Für Fahrten außerhalb des Stadtgebietes von Augsburg werden die anfallenden Fahrtkosten separat berechnet und in Rechnung gestellt. Eine rechtzeitige Absprache und Terminvereinbarung gewährleisten einen reibungslosen Ablauf.

2. Schadensersatz bei Beschädigung, Verlust oder unsachgemäßer Behandlung

Im Falle von Beschädigungen, Verlust, Zerstörung, Verschmutzung oder unsachgemäßer Bedienung der Mietgegenstände behält sich der Vermieter das Recht vor, die entstandenen Reparaturkosten vollständig in Rechnung zu stellen. Bei einem Totalschaden wird der Neupreis der Geräte geltend gemacht, um den entstandenen Schaden zu ersetzen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mieter für eine sorgsame Handhabung der Mietgegenstände verantwortlich ist.

3. Nutzung und Schutz der Mietgegenstände

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände so aufzustellen und zu verwenden, dass sie durch den Party- oder Veranstaltungsbetrieb nicht beschädigt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass keine Gefährdung oder Verletzung von Gästen oder Dritten durch die Geräte oder den Betrieb der Anlagen entsteht. Die Geräte sind entsprechend den geltenden Sicherheitsbestimmungen zu behandeln.

4. Verantwortung für Montage und Bedienung

Die Verantwortung für die fachgerechte Montage, Inbetriebnahme und Bedienung der Mietgegenstände liegt beim Mieter. Es obliegt dem Mieter, die Geräte nur durch entsprechend geschultes Personal oder nach Einweisung durch den Vermieter handhaben zu lassen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder unsachgemäße Montage entstehen, haftet der Mieter vollumfänglich.

5. Schadensersatz bei Beschädigungen

Sollten während der Mietzeit Schäden an den Mietgegenständen auftreten, behält sich der Vermieter vor, die Reparaturkosten für die Wiederherstellung in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich zu melden, um eine schnelle Behebung zu ermöglichen.

6. Mietkosten und Kaution

6.1 Die vereinbarten Mietkosten sind bei der Rückgabe der Geräte oder bei der Abholung in bar zu begleichen. Alternativ kann die Zahlung im Voraus per Überweisung auf das angegebene Bankkonto erfolgen.
6.2 Bei Übergabe der Mietgegenstände ist eine Kaution in bar zu hinterlegen. Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Geräte in technisch einwandfreiem Zustand vollständig erstattet. Bei Schäden oder Mängeln kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.

7. Verantwortlichkeit für nicht genutzte oder fehlende Geräte

Nicht genutzte Mietgegenstände oder solche, die aufgrund fehlender oder defekter Stromanschlüsse nicht in Betrieb genommen werden konnten, verbleiben in der Verantwortung und auf Kosten des Mieters. Der Mieter trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Versorgung der Geräte vor Ort.

8. Nicht abgeholte oder nicht genutzte Mietgegenstände

Geräte, die bestellt, aber nicht abgeholt oder nicht genutzt werden, werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen in Rechnung gestellt. Es wird eine Teilzahlung des vereinbarten Mietpreises fällig, um die Reservierung zu sichern.

9. Rückgabe der Mietgegenstände

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einem ordnungsgemäßen, sauberen, technisch einwandfreien und vollständigen Zustand an die vom Vermieter angegebene Firmenadresse zurückzubringen. Die Geräte müssen funktionsfähig und frei von Beschädigungen sein. Eine sorgfältige Reinigung und Kontrolle vor Rückgabe wird empfohlen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

10. Frühzeitige Bestellung und Planung

Um eine reibungslose Umsetzung Ihrer Veranstaltung zu gewährleisten, sollte die Bestellung der ton- und lichttechnischen Geräte möglichst frühzeitig erfolgen. Für kleinere Veranstaltungen empfiehlt sich eine Frist von mindestens 8 bis 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin. Bei größeren oder komplexeren Anlagen ist eine frühzeitige Planung, idealerweise mit Ortsbesichtigung vor Ort, unbedingt zu empfehlen. Frühzeitiges Buchen stellt die Verfügbarkeit der gewünschten Geräte sicher und ermöglicht eine professionelle Beratung hinsichtlich der technischen Gestaltung.

11. Haftungsausschluss bei Personenschäden

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Bedienung oder Nutzung der technischen Geräte entstehen. Dies gilt auch für Folgeschäden, die aus der Nutzung der Geräte resultieren. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die sichere Anwendung und Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften.

12. Sicherheitsabstände und Schallschutzbestimmungen

Der Mieter ist verpflichtet, alle Geräte so aufzustellen, dass mindestens ein Abstand von 1 Meter zu entzündlichen oder leicht entflammbaren Gegenständen eingehalten wird. Zudem ist der Mieter über mögliche lokale Schallschutzbestimmungen zu informieren und diese entsprechend zu beachten, um Konflikte mit Anwohnern oder Behörden zu vermeiden.

13. Hinweise zu Schallschutz und Aufstellung

Aufgrund behördlicher Auflagen oder örtlicher Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet, sich vor der Aufstellung der Geräte über geltende Schallschutzvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Bei Unsicherheiten kann eine Ortsbesichtigung durch den Vermieter oder eine Fachperson erfolgen, um eine ordnungsgemäße und rechtssichere Installation zu gewährleisten.

Diese Richtlinie gilt ab Samstag, der 23.08.2025 13:49 Uhr.