Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand: 24.06.2026 – TPCS GbR, Michael-Schäffer-Straße 8, Einheit 5, 86399 Bobingen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen zur Vermietung
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, Technikprodukten, Eventmöbeln sowie sämtlichen weiteren Mietgegenständen.
§ 1.1 Vertragsschluss & Bestellung
Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Mietvertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Vermieters zustande. Bestellungen zur Anmietung sollten möglichst rechtzeitig vorgenommen werden, da eine frühzeitige Bestellung die Verfügbarkeit des gewünschten Equipments sichert.
§ 1.2 Lieferung, Abholung & Fahrtkosten
Die Mietgegenstände werden nach individueller Absprache geliefert und nach Mietende wieder abgeholt. Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt automatisiert anhand der Entfernung zwischen dem Lager des Vermieters und dem Lieferort, gemessen in Kilometern nach Luftlinie (nicht nach der tatsächlich gefahrenen Wegstrecke).
Kosten: 2 € Grundpreis + 1 € pro km (Luftlinie) · Lager & Abholort: Michael-Schäffer-Straße 8, Einheit 5, 86399 Bobingen.
§ 1.3 Express-Anfragen & kurzfristige Verfügbarkeit
Bei der reinen Equipment-Miete ist eine kurzfristige Abwicklung möglich. Sofern eine Anfrage innerhalb unserer Geschäftszeiten von 10:00 Uhr bis 19:30 Uhr eingeht, sind nach Verfügbarkeit auch kurzfristige Express-Abholungen oder Express-Lieferungen am selben Tag möglich. Ein Anspruch auf eine Express-Abwicklung besteht nicht; maßgeblich ist die jeweilige Verfügbarkeit von Equipment und Personal.
§ 1.4 Kaution & Schadenersatz
Abs. 1 – Bei Beschädigung, Verlust, Zerstörung, Verschmutzung oder unsachgemäßer Bedienung bzw. Behandlung des Mietgegenstandes wird die ausgewiesene Kaution zur Deckung der entstehenden Kosten einbehalten.
Abs. 2 – Bei geringfügigen Schäden, die den ordnungsgemäßen Betrieb nicht ausschließen, werden die anfallenden Instandsetzungskosten in Rechnung gestellt bzw. von der Kaution einbehalten.
Abs. 3 – Bei einem Totalschaden – also wenn ein Mietgegenstand irreparabel und nicht mehr funktionsfähig ist – wird der Wiederbeschaffungswert (Neupreis) des betroffenen Geräts geltend gemacht.
Abs. 4 – Die Kaution ist bei Übergabe in bar zu entrichten und wird nach mängelfreier Rückgabe des Equipments in technisch einwandfreiem Zustand vollständig zurückerstattet.
§ 1.5 Pflichten des Mieters & Aufstellung
Abs. 1 – Die Mietgegenstände sind so aufzustellen und zu betreiben, dass sie durch den Party- bzw. Veranstaltungsbetrieb nicht beschädigt werden und dass weder Gäste noch Dritte zu Schaden kommen.
Abs. 2 – Die Verantwortung für die sachgerechte Montage, Aufstellung und Bedienung der Mietgegenstände trägt der Mieter, sofern kein Full-Service vereinbart wurde.
Abs. 3 – Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand in ordnungsgemäßem, sauberem, technisch einwandfrei funktionierendem und vollständigem Zustand an die Firmenadresse des Vermieters zurückzubringen, sofern keine Abholung durch den Vermieter vereinbart wurde.
Abs. 4 – Jeglicher Mietgegenstand ist mit einem Mindestabstand von einem Meter zu entflammbaren Materialien und Gegenständen aufzustellen.
Abs. 5 – Der Mieter ist verpflichtet, sich über eventuell am Veranstaltungsort geltende Schallschutzbestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Haftung des Vermieters für Verstöße gegen Schallschutzauflagen ist ausgeschlossen.
§ 1.6 Nichtnutzung & fehlende Anschlüsse
Nicht genutzte Mietgegenstände – insbesondere solche, die aufgrund fehlender Stromanschlüsse oder sonstiger bauseitiger Gegebenheiten am Veranstaltungsort nicht genutzt werden können – gehen zu Lasten des Mieters. Die vereinbarten Mietkosten werden in voller Höhe fällig.
§ 1.7 Zahlung
Abs. 1 – Die Mietkosten sind bei der Abholung in bar zu bezahlen oder müssen vorab per Banküberweisung auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein. Akzeptierte Zahlungsmethoden: Barzahlung, Banküberweisung, Sofortüberweisung sowie PayPal.
Abs. 2 – Die Kaution ist ausschließlich in bar bei Übergabe des Equipments zu entrichten.
§ 1.8 Stornierung & Nichtabholung
Bei der reinen Equipment-Miete kann der Mieter jederzeit kostenlos stornieren. Wir bitten jedoch um eine möglichst frühzeitige Mitteilung, damit das Equipment nicht unnötig blockiert bleibt. Wird gebuchtes Equipment ohne vorherige Stornierung nicht abgeholt, wird der vollständige vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt.
§ 1.9 Haftung
Für Personenschäden – einschließlich Folgeschäden – die durch unsachgemäße Handhabung, Aufstellung oder Bedienung der technischen Geräte durch den Mieter oder durch Dritte entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Diebstahl, Verlust oder Witterungseinflüsse entstehen. Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
§ 2 Besondere Bestimmungen für den Full-Service
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Full-Service-Anfragen und -Projekte, bei denen der Vermieter über die reine Bereitstellung von Equipment hinaus Dienstleistungen (z. B. Planung, Auf- und Abbau, Betreuung vor Ort) erbringt. Soweit nachstehend keine abweichende Regelung getroffen wird, gelten die Bestimmungen des § 1 entsprechend.
§ 2.1 Vorlaufzeit & Planung
Die erforderliche Vorlaufzeit richtet sich nach Art und Umfang der Anfrage. Für Full-Service-Events (beispielsweise Hochzeiten) empfehlen wir einen Vorlauf von 3 bis 6 Monaten, damit Technik und Personal sorgfältig eingeplant werden können. Bei größeren Veranstaltungen sind Ortsbesichtigungen empfehlenswert und auf Wunsch möglich.
§ 2.2 Stornierung bei Full-Service-Projekten
Abweichend von § 1.8 gelten bei Full-Service-Anfragen und -Projekten gestaffelte Stornogebühren, die sich am Zeitpunkt der Stornierung vor dem vereinbarten Veranstaltungstag bemessen:
- Mehr als 30 Tage vor dem Event: kostenlos
- 15–30 Tage vor dem Event: 25 % des vereinbarten Preises
- 7–14 Tage vor dem Event: 50 % des vereinbarten Preises
- Weniger als 7 Tage vor dem Event: 75 % des vereinbarten Preises
- Am Eventtag oder danach: 100 % des vereinbarten Preises
§ 2.3 Anzahlung & Zahlung
Bei Full-Service-Projekten ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises bei Buchungsbestätigung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor dem Event oder bei Übergabe des Equipments zu leisten.
§ 2.4 Betreuung & Ersatzequipment
Bei Full-Service-Events ist der Vermieter nach Vereinbarung vor Ort. Der Vermieter arbeitet mit Backup-Equipment; im Falle eines technischen Defekts ohne Verschulden des Mieters wird soweit möglich Ersatzequipment bereitgestellt oder der anteilige Mietpreis erstattet.
§ 2.5 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote, schwere Erkrankung mit ärztlichem Nachweis) sind im Einzelfall individuelle Lösungen möglich.
§ 3 Gewährleistung & Haftungsausschluss
Abs. 1 – Der Vermieter gewährleistet, dass das Equipment bei Übergabe technisch einwandfrei und funktionstüchtig ist.
Abs. 2 – Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände.
§ 4 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.tp-cs.com/datenschutz.
§ 5 Salvatorische Klausel & Anwendbares Recht
Abs. 1 – Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Abs. 2 – Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg.